Vortrag

Vortrag: Digitalisierung, Evolution oder Revolution?

Der Referent des heutigen Vortrags, Markus Gutenberg, ist Inhaber der Steuerberater­sozietät Markus Gutenberg in Neuss, Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer Düsseldorf und Aufsichtsrat bei der DATEV, dem führenden Softwarehaus und IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Aufgrund seiner Tätigkeit besitzt er umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im IT- und EDV-Bereich.

Als der Referent zum Beginn seines Vortrages das Thema und den Halbsatz „Papier war gestern“ ergänzen wollte, wurde darauf hingewiesen, dass  nach den Erfahrungen in der Papierindustrie die zunehmende Datenverarbeitung den Papierverbrauch sogar hat ansteigen lassen, denn alles, z.B. Mails usw. würde ausgedruckt.

Der Referent entgegnete, dass es in der Zukunft nicht dabei bleiben würde. Die Entwicklung gehe dahin – so die Grundidee seines Vortrags – die Medienlücke zu schließen, d.h. Briefe und Rechnungen werden nicht mehr auf dem Computer geschrieben, dann ausgedruckt und per Post versandt, sondern elektronisch übermittelt, am Computer gelesen und elektronisch weiterverarbeitet.

Rechnungen gehen automatisch in die Buchführung und werden nach personeller Freigabe im Internetbanking automatisch bezahlt. Das Verfahren spart Kosten, so  dass Unternehmen und Verwaltung die Entwicklung vorantreiben. Die Schwachstelle seien die Bürger, die in der Regel mangels entsprechender EDV nicht an dem papierlosen Verkehr teilnehmen können.

Allerdings werden sie dazu entsprechend erzogen. Beispiel: Elektronische Steuer-erklärung (Elster). Die Finanzverwaltung erwartet, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung im Internet übermitteln und erschwert die Abgabe von Steuerer­klärungen per Post. Alle Unternehmenssteuererklärungen müssen elektronisch abge­­geben werden. Wer auch nur geringfügige (nebenberufliche) Gewinneinkünfte hat, muss seit 2010 seine Einkommensteuererklärung elektronisch durch Datenfern­übertragung übermitteln.

Als weiteres Beispiel nannte er den neuen Personalausweis: Dieser besitzt elektronische Funktionen, um

–       sich im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig mit dem Personalausweis identifizieren zu können,

–       digitale Dokumente – im Sinne von „Das will ich“ –  rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

–       das Lichtbild und, wenn der Inhaber des Ausweises möchte, auch seine Fingerabdrücke, elektronisch zu speichern. Hierzu ermächtigte Behörden (etwa Polizei-, Zoll- und Grenzbehörden) können diese Daten mit speziellen Lesegeräten auslesen.

Es gab eine lebhafte Diskussion und anschließend viel Beifall für den Vortragenden.